Die Mitarbeitervertretung (MAV) im Kirchenkreis Rotenburg/Wümme entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiter*innen des Kirchenkreises Rotenburg/Wümme, den vier Diakonie-Sozialstationen im Kirchenkreis Rotenburg und den Mitarbeiter*innen des Kindertagesstätten Verbandes Rotenburg-Verden gewählt.
Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das - Gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD).
Die Mitarbeitervertretung vertritt alle im kirchlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiter*innen gegenüber ihrem Anstellungsträger (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand, Geschäftsführungen).
Sie ist in allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die Mitarbeiter*innen betreffen.
Die Anzahl der Mitglieder der Mitarbeitervertretung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Kirchenkreis.
- Frau Anita Uffen-Klose, Vorsitzende
- Frau Olga Salzmann
- Frau Franzis Riefenstahl
- Frau Anke Witte
- Frau Steffi Jaletzky
- Frau Maren Braun
- Frau Yvonne Reitinger
- nicht besetzt
- nicht besetzt
Unser Mitbestimmungsrecht betrifft z. B.:
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Einstellungen
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Eingruppierungen
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Höher- oder Rückgruppierungen
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Versetzung und Abordnung in eine andere Dienststelle
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Regelung auf Aufstellung der Grundsätze für das
Verhalten der Mitarbeiter*innen im Dienst
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Einführung neuer Arbeitsmethoden
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Aufstellung von Sozialplänen
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Außerordentliche Kündigung
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u. a.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, dass wir auf Wunsch hin die persönlichen Sorgen und Nöte, Anfragen, Beschwerden und Anregungen der Mitarbeiter*innen gegenüber der Dienststellenleitung durch Verhandlungen vertreten.
Wir stehen den Mitarbeiter*innen in allen dienstlichen Angelegenheiten zur Verfügung und selbstverständlich behandeln wir die Angelegenheiten streng vertraulich (Schweigepflicht § 22 MVG-EKD).
Über unser Büro und über unsere dienstliche Telefonnummer sind wir erreichbar.